Es passiert nicht alle Tage, dass Thailand ein neues Rechtsinstitut entwickelt. Ob es sachgerecht ist, für eine Unterstützung von ausländischen Immobilienkäufen den Begriff “Sap-Ing-Sith” festzulegen, soll hier nicht näher bewertet werden.
Deutschsprachige Immobilienkäufer konnten in Thailand bisher im Wesentlichen zwischen dem Eigentumserwerb, der langfristigen Anmietung, der Eintragung eines Nießbrauchs, sowie dem Erbbaurecht wählen. Dieses vierblättrige Kleeblatt hat nicht allen Investoren Glück gebracht. Die thailändische Ausländergesetzgebung schränkt dies nämlich bezüglich aller Möglichkeiten empfindlich ein. Das Sap-Ing-Sith soll die diversen Nachteile vermeiden und zu einer angemessenen und soliden Lösung führen. Es klingt zu schön, um wahr zu sein.
Der Beitrag “Thailändisches Immobilienrecht – Sap-Ing-Sith ist das bessere Leasing” ist bei anwalt.de erschienen.